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Erste Hilfe: Nur Verbandsstofffüllung DIN 13 169 (gr. Füllung)

Produktinformationen "Erste Hilfe: Nur Verbandsstofffüllung DIN 13 169 (gr. Füllung)"

Zur Ausrüstung, Nachbestellung oder zur Aufstockung:

Die hochwertige Qualitätsverbandsstofffüllung in Folientaschen bietet Skizzen für eine schnelle und übersichtliche Erkennung, ist mehrsprachig beschriftet und ermöglicht somit eine intuitive Anwendung – selbst in Stresssituationen. Für die normgerechte Befüllung nach ASR A4.3 für betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung von Verbandkästen, ABS-Koffern und Erste Hilfe-Schränken im stationären oder mobilen Einsatz.  

Für kleiner Betriebe eignet sich die DIN13 157-Füllung (siehe Artikel-Nr. 225113, in den Artikeln 225111 und 225112 bereits enthalten). Für größere Betriebe (z.B. über 50 Personen in Verwaltung oder über 20 in Produktion) empfiehlt sich die DIN 13 169-Füllung mit doppeltem Inhalt (siehe Artikel-Nr. 225114)


Gesetzliche Grundlagen zur Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb:

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Erste Hilfe-Material ergibt sich aus § 25 der Arbeitsstättenverordnung sowie der DGUV Vorschrift 1. Je nach Art und Größe des Betriebs müssen ein oder mehrere Verbandkästen vorhanden sein – entweder nach DIN 13 157 (klein) oder DIN 13 169 (groß).

Die DIN 13 157 und DIN 13 169 sind Normen für die Ausstattung von Verbandkästen in Betrieben. Sie legen fest, welche Erste-Hilfe-Materialien in kleinen (DIN 13 157) und großen (DIN 13 169) Verbandskästen enthalten sein müssen. Die Einhaltung dieser Normen ist für Arbeitgeber verpflichtend und dient der Sicherheit der Beschäftigten im Notfall.

Die Norm DIN 13 157 beschreibt die Ausstattung eines kleinen Verbandkastens und ist für kleinere Betriebe, Büros oder Baustellen geeignet. Die DIN 13 169 stellt eine erweiterte Ausstattung dar, die etwa dem doppelten Inhalt der DIN 13 157 entspricht und für größere Unternehmen mit mehr Mitarbeitenden vorgesehen ist.

Platzierung von Verbandskästen im Betrieb:

Laut der ASR A4.3 müssen Verbandskästen gut sichtbar, leicht zugänglich und innerhalb von 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar positioniert sein. Eine deutlich sichtbare Kennzeichnung mit dem Erste-Hilfe-Symbol (E003) ist ebenfalls vorgeschrieben.

Verbandkästen nach DIN 13 157 oder DIN 13 169 müssen regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden. Abgelaufene oder benutzte Materialien sind umgehend zu ersetzen, um die Einsatzfähigkeit im Notfall zu gewährleisten.


Hinweis: Unter dem Reiter "Download" ist eine pdf-Datei "Vorgaben und Rechtsgrundlagen" zu finden, die u.a. Orientierung zu der Ausstattung je nach Betriebsart und Beschäftigtenanzahl gibt.

gesetzlich vorgeschriebene 168-teilige Verbandstofffüllung nach DIN 13 169.