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Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich sind berufsbezogene Weiterbildungen steuerlich absetzbar. Selbständige können ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Arbeitnehmer tragen ihre Ausgaben als Werbungskosten in der Anlage N ein.

Die Fördermöglichkeiten sind in allen Bundesländern sehr unterschiedlich und ändern sich fortlaufend. Wir haben hier einige bundesweitete Datenbanken und den auf NRW bezogenen Bildungsscheck aufgeführt.

Außerdem möchten wir Sie auf das Weiterbildungsstipendium der Stiftung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ hinweisen.

Es lohnt sich aber in jedem Fall zusätzlich ein Blick auf folgende Internetseite: www.foerderdatenbank.de


NRW: Förderung durch den Bildungsscheck

Der Individuelle Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Alle bisher ausgestellten Schecks behalten bis März 2029 ihre Gültigkeit. 

Start des Bildungsschecks 2.0 ab Februar 2026 

Ab dem 1. Februar 2026 steht eine neue Förderung zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auch weiterhin die berufliche Weiterbildung von Privatpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. 

Der Bildungsscheck 2.0 kann von Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) einmal im Kalenderjahr online beantragt werden. Die Förderung beträgt 50 % der auf der Rechnung ausgewiesenen Gebühr der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Unterbringung und Fahrtkosten. 

Wenn Sie von uns Nachweise benötigen, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie gerne eine E-Mail an: a.rath@prolog-wissen.de 

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie Hier


Niedersachsen: Förderung durch die NBank

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.


Hamburg: Förderung durch den Weiterbildungsbonus

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.


Sachsen: Förderung durch die Sächsische Aufbaubank

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.



KOMPASS

KOMPASS ist ein bundesweites Förderprogramm für Solo-Selbständige. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen.

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.


Das Weiterbildungsstipendium

Dieses Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge AbsolventInnen unter 25 Jahren, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben. Sie sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden.

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.


Wenn Sie von uns Nachweise brauchen, die Sie nicht auf dieser Homepage finden, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie gerne eine E-Mail an: a.rath@prolog-wissen.de