Schulrechtliche Vorschriften bei LRS- und Dyskalkulie-Kindern und sozialrechtliche Aspekte
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1. Sozialrechtliche Voraussetzungen der Finanzierung einer Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapie durch die Jugendhilfe. Die Finanzierung einer Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapie stellt viele Eltern vor große Probleme, weil den wenigsten die Voraussetzungen für die Finanzierung einer Lerntherapie durch das Jugendamt bekannt sind. Im Seminar werden die einzelnen „Hürden" und Voraussetzungen dazu dargestellt. Anhand von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis und der Rechtsprechung werden die rechtlichen Voraussetzungen und die damit verbundenen Problemfelder der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35 a SGB VIII ausführlich bearbeitet. Auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Schule und Jugendamt und die Kompetenzverteilung zwischen Ärzten/Psychotherapeuten und Jugendamt werden erläutert. Außerdem werden das Antragsverfahren besprochen und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes aufgezeigt.
2. Schulrechtliche Vorschriften für Kinder mit Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwierigkeiten. Die schulrechtlichen Hilfen für die betroffenen Kinder, wie Förderung, Nachteilsausgleich und Ausnahmen bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung der Lese-Rechtschreibleistung bzw. Rechenleistung sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten schulrechtlichen Vorschriften und zeigt die verschiedenen Ansätze, Regelungen, Anerkennungsverfahren und die Möglichkeiten schulrechtlichen Hilfen auf.
Dieses Seminar ist Bestandteil der Weiterbildung „DyslexietherapeutIn - Wege des Schriftspracherwerbs ebnen“, kann jedoch auch unabhängig davon einzeln gebucht werden.
140,00 €
nur noch wenige Plätze
| Seminar-Nr.: | 2707-ON-WB-KALK11A |
|---|---|
| Seminarort: | Online |
| Datum: | Fr. 19.02.2027 | 09:00 - 14:00 |
| Theorie: | 4 |
| Praxis: | 2 |
Über Michaela Maurer
Frau Maurer ist seit 20 Jahren (1998) als Rechtsanwältin in Villingen-Schwenningen niedergelassen und war lange Lehrbeauftragte an der Hochschule Furtwangen, ehemals Fachhochschule Furtwangen.
Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwältin ist die Vertretung von Kindern und Jugendlichen bezüglich Eingliederungshilfe, insbesondere bei LRS und Dyskalkulie sowie im Schulrecht. Hierzu und primär zum Thema "Sozialrecht" hält sie Vorträge und Fortbildungen.