Fördermöglichkeiten

Bildungsscheck, Bildungsprämie und Weiterbildungsstipendium

Grundsätzlich sind berufsbezogene Weiterbildungen steuerlich absetzbar. Selbstständige können ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Arbeitnehmer tragen ihre Ausgaben als Werbungskosten in der Anlage N ein.

Die Fördermöglichkeiten sind darüber hinaus in allen Bundesländern sehr unterschiedlich. Wir haben hier eine bundesweite Fördermöglichkeit aufgeführt (die Bildungsprämie) und eine nur auf NRW bezogene (den Bildungsscheck). Außerdem möchten wir Sie auf das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung hinweisen. Es lohnt sich aber in jedem Fall ein Blick auf folgende Internetseite: www.foerderdatenbank.de
Hier können Sie speziell für Ihr Bundesland und Ihre berufliche Situation die passende Förderung suchen. Wenn Sie von uns Nachweise brauchen, die Sie nicht auf dieser Homepage finden, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail an:

f.bung@prolog-wissen.de

Der Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck unterstützt die Landesregierung in NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren (für Teilnahme + Prüfung) bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,00 EUR pro Bildungsscheck.

Der betriebliche Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wird zum 31.12.2023 eingestellt.

 Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.

 Der individuelle Zugang für Beschäftigte und Berufsrückkehrende wird fortgeführt.

Pro Kalenderjahr kann nur ein Bildungsscheck pro Person beantragt werden. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Die Adresse der nächsten Beratungsstelle finden Sie unter www.bildungsscheck.de oder telefonisch unter: 0211 837-1929 (8:00 bis 18:00 Uhr)

Gerne reservieren wir Ihnen einen Platz in der gewünschten Fortbildung, bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, dass Sie eine Förderung einreichen.
Wichtig: Bitte achten Sie bei der Ausstellung darauf, dass Sie auf dem Bildungsscheck als Weiterbildungsanbieter zwingend "ProLog Wissen GmbH“ angeben, ist der Schein auf "Prolog Verlag GmbH“ ausgestellt, dürfen wir diesen leider so nicht annehmen!!

Bei Fragen sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich per E-Mail an Andrea Rath:

 a.rath@prolog-wissen.de


Die Bildungsprämie

Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden KEINE Gutscheine mehr ausgegeben. Der Bildungsscheck bleibt weiterhin bestehen (s.Angaben oben)!

Für Niedersachsen: Förderung durch die NBank

Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 50%, mindestens aber 1000 Euro. Gefördert werden sowohl Beschäftigte von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen als auch Inhaber/Inhaberinnen von Betrieben in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Förderung ist grundsätzlich auf 36 Monate beschränkt und muss pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme separat beantragt werden. Weiterführende Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

Für Sachsen: "Weiterbildungsscheck - individuell" der Sächsischen Aufbaubank

Der "Weiterbildungsscheck - individuell" richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z.B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich berufliche weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Weitere Informationen und Kontaktdaten dazu finden Sie HIER.

 

Das Weiterbildungsstipendium

Dieses Weiterbildungsstipendium, durchgeführt von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), läuft maximal drei Jahre und fördert in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen.
Voraussetzungen sind:
-    ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden
-    Berufsabschlussprüfung mit einer Note besser als „gut“ oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule zum Nachweis Ihrer besonderen Qualifikation
-    Sie müssen jünger als 25 Jahre alt sein. Zwei Jahre fachschulischer Ausbildung dürfen dabei aber angerechnet werden ebenso wie Wehrdienst, Freiwilligendienst, Elternzeit o.ä. Wenn Sie 28 Jahre oder älter sind, ist eine Teilnahme am Förderprogramm allerdings nicht mehr möglich.

Sie erfüllen all diese Voraussetzungen? Dann können Sie sich unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html ausführlicher informieren oder gleich Montag bis Freitag bei der Bewerbungshotline unter 0228/6293137 melden. Ein ausführliches Infoblatt steht Ihnen auch unter https://www.sbb stipendien.de/fileadmin/user_upload/redaktion/dokumente/weiterbildungsstipendium/Stipendieninformation_GFB_2017_Internet.pdf zum Download zur Verfügung.

Achtung:

Dies gilt nur für reguläre Seminare und Weiterbildungen. Für bereits rabattierte Seminare können KEINE weiteren Fördermöglichkeiten eingereicht werden!

 

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