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Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)FachschülerInnen

Anspruch haben:
Studierende, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
(Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur FachschülerInnen).

Beantragung
Bund und Länder bereiten zurzeit intensiv eine neue zentrale digitale Antragsplattform vor. Die Einmalzahlung kann in Kürze online beantragt werden. Die Auszahlung soll schnellstmöglich starten und ab Mitte März 2023 losgehen. Bereits jetzt ist es Anspruchsberechtigten möglich, ein für den späteren Antrag erforderliches BundID-Konto anzulegen.
Detaillierte Informationen und ein FAQ-Katalog stehen auf der Infowebsite www.einmalzahlung200.de zur Verfügung. Über die Infowebsite kann dann später auch die Antragstellungsplattform erreicht werden. Zudem ist eine Info-Hotline eingerichtet worden, bei der individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0800 2623 003, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

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